Eine Wohnungsauflösung läuft in der Regel in fünf Schritten ab: kostenlose Besichtigung, festes Angebot, Ankauf des verwertbaren Inventars, Räumung durch unser Team und besenreine Übergabe an den Vermieter. Anlass ist meist ein Auszug, ein Umzug ins Pflegeheim oder ein Todesfall. Den Wert des Hausrats rechnen wir dabei gegen die Kosten.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Kostenlose Besichtigung. Wir kommen zu Ihnen, sehen uns die Räume, den Trageweg und die Zufahrt an und nehmen den Hausrat gemeinsam mit Ihnen auf. Das ist unverbindlich und für Sie kostenlos.
  2. Festes Angebot mit Wertanrechnung. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches, nachvollziehbares Angebot. Den Erlös aus dem Ankauf rechnen wir auf Wunsch direkt gegen die Räumungskosten.
  3. Ankauf des Verwertbaren. Bevor etwas in den Container geht, kaufen wir an, was noch Wert hat, und zahlen bar. Werfen Sie deshalb nichts weg, bevor wir es gesehen haben.
  4. Räumung und Entsorgung. Unser eingespieltes Team räumt die Wohnung samt Keller, Dachboden und Nebenräumen. Alles Übrige entsorgen wir sortenrein und ordnungsgemäß. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts schwer heben.
  5. Besenreine Übergabe an den Vermieter. Am Ende steht die leere, besenreine Wohnung, pünktlich zum vereinbarten Termin. Auf Wunsch entfernen wir zusätzlich Tapeten, Teppiche und Bodenbeläge.

Wie dieser Ablauf im Detail aussieht und was wir dabei übernehmen, steht auf der Seite zur Wohnungsauflösung.

Welche Anlässe führen zu einer Wohnungsauflösung?

Fast immer steht dahinter eine Lebensveränderung, nicht einfach der Wunsch nach mehr Platz. Drei Anlässe kommen besonders häufig vor, und jeder bringt eine andere Frage mit.

AnlassWorauf es dabei besonders ankommt
Auszug oder WohnungswechselÜbergabetermin und Kündigungsfrist im Blick behalten und den Räumungstag rückwärts planen.
Umzug ins PflegeheimOft bleibt wenig Zeit. Angehörige oder Betreuer organisieren die Auflösung, während der Umzug selbst schon läuft.
TodesfallZuerst klären, wer entscheiden darf, dann räumen. Unterlagen und Wertgegenstände vorher sichern.

Beim Todesfall entscheidet die richtige Reihenfolge über das Ergebnis. Welche Schritte dann wann kommen und welche Fehler teuer werden, steht in der Checkliste zur Haushaltsauflösung im Erbfall.

Was gilt für Kündigungsfristen und Mietverhältnis?

Der Übergabetermin bestimmt den gesamten Zeitplan, deshalb sollte er ganz am Anfang stehen. Beim Auszug ergibt sich die Frist aus Ihrem Mietvertrag. Im Todesfall endet das Mietverhältnis in der Regel nicht automatisch, für Nachlässe und Erben gelten besondere Regeln. Klären Sie die für Sie geltende Frist schriftlich, bevor Sie den Räumungstag festlegen.

Hinweis

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fragen zu Kündigungsfristen, zum Sonderkündigungsrecht im Todesfall und zur Haftung klärt ein Anwalt, Notar oder Mieterverein.

Was ist der Unterschied zur Haushaltsauflösung?

Die Begriffe werden oft gleichbedeutend benutzt, und in der Praxis überschneiden sie sich stark. Von einer Wohnungsauflösung spricht man meist, wenn eine Mietwohnung vollständig geräumt und an den Vermieter zurückgegeben wird. Die Haushaltsauflösung beschreibt denselben Vorgang mit dem Schwerpunkt auf dem gewachsenen Hausrat, der gemeinsam aufgenommen und bewertet wird. In beiden Fällen gilt dasselbe Prinzip: erst der Ankauf, dann die Räumung, am Ende die besenreine Übergabe.

Worin sich das von einer reinen Entrümpelung einzelner Räume unterscheidet, lesen Sie im Ratgeber Entrümpelung oder Haushaltsauflösung.

So starten Sie Ihre Wohnungsauflösung

Der erste Schritt ist immer die kostenlose, unverbindliche Besichtigung. Wir nehmen die Wohnung gemeinsam mit Ihnen auf, schätzen den Wert des Inventars und machen Ihnen danach ein festes Angebot mit Wertanrechnung. Erst wenn Sie zustimmen, geht es weiter.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für einen Termin: Besichtigung anfragen.