Im Erbfall entscheidet die Reihenfolge über das Ergebnis. Zuerst wird geklärt, wer entscheiden darf und bis wann die Wohnung geräumt sein muss. Dann werden Unterlagen gesichert und der Hausrat bewertet. Erst danach wird geräumt. Wer diese Schritte tauscht, verliert Unterlagen, Werte und im schlimmsten Fall Fristen.

Hinweis

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fragen zu Erbschein, Fristen und Haftung klärt ein Anwalt oder Notar.

Die Checkliste in der richtigen Reihenfolge

  1. Kündigungsfrist des Mietvertrags prüfen. Der Mietvertrag endet mit dem Tod in der Regel nicht automatisch, für Nachlässe gelten besondere Regeln, und die Frist läuft ab dem ersten Tag. Sie bestimmt den gesamten Zeitplan. Klären Sie sie zuerst und schriftlich.
  2. Erbschein oder Vollmacht klären. Bevor jemand Verträge kündigt, die Wohnung übergibt oder Hausrat verkauft, muss feststehen, wer dazu berechtigt ist. Ohne diese Klärung ist jede weitere Handlung angreifbar.
  3. Unterlagen sichern, bevor geräumt wird. Verträge, Policen, Kontoauszüge, Rechnungen, Fotos und Briefe liegen selten alle im Ordner. Gehen Sie Schubladen, Kartons, Keller und Dachboden durch und legen Sie alles beiseite, was persönlich oder amtlich aussieht.
  4. Wertgegenstände schätzen lassen, bevor etwas weggeworfen wird. Was im Container liegt, ist nicht mehr auffindbar. Die Bewertung gehört vor die Räumung, nicht danach.
  5. Erbengemeinschaft: alle müssen zustimmen. Gibt es mehrere Erben, entscheidet niemand allein über den Hausrat. Holen Sie die Zustimmung ein, bevor der Termin steht, nicht am Räumungstag.
  6. Übergabetermin rückwärts planen. Vom Übergabetermin aus rückwärts: Räumungstag, davor Besichtigung und Angebot, davor Sichtung der Unterlagen. So bleibt Luft, wenn etwas dazwischenkommt.

Die drei häufigsten Fehler

Zuerst räumen, dann nachdenken. Der verbreitetste und teuerste Fehler. Ist die Wohnung leer, sind Unterlagen weg, Wertgegenstände weg und die Möglichkeit, den Erlös gegen die Kosten zu rechnen, ebenfalls. Nichts davon lässt sich zurückholen.

Den Hausrat nach Optik sortieren. Der schwere Eichenschrank fällt ins Auge, die Kiste mit alten Kameras nicht. Wert und Auffälligkeit haben wenig miteinander zu tun. Was auf dem Dachboden wirklich Geld bringt, steht in unserem Ratgeber Was ist mein Dachboden wert?.

Die Frist unterschätzen. Zwischen Todesfall und Übergabe liegen oft Wochen, nicht Monate. Wer erst kurz vor Fristende einen Betrieb sucht, hat keine Auswahl mehr und keine Verhandlungsposition.

Was wir dabei übernehmen

Wir kommen zur kostenlosen, unverbindlichen Besichtigung und nehmen den Haushalt gemeinsam mit Ihnen auf, bis ins Detail. Persönliche Unterlagen und Fotos legen wir beiseite und geben sie Ihnen. Verwertbares kaufen wir an und zahlen bar, der Erlös wird gegen die Kosten der Haushaltsauflösung gerechnet. Danach räumen wir, entsorgen sortenrein und übergeben das Objekt besenrein, zum vereinbarten Termin.

Was der Unterschied zu einer reinen Räumung ist, steht im Ratgeber Entrümpelung oder Haushaltsauflösung. Wenn Sie mit uns über Ihren Fall sprechen möchten: Termin anfragen.