Eine Firmenauflösung läuft in klaren Phasen ab: Zuerst besichtigen wir das Gewerbeobjekt und nehmen die Ausstattung auf, dann kaufen wir brauchbares Inventar an, anschließend räumen und entsorgen wir sortenrein, zuletzt übergeben wir besenrein an Vermieter oder Eigentümer. Jede Phase wird an Ihre Fristen und den laufenden Betrieb angepasst.

Hinweis

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Fragen zu Gewerbemietvertrag, Rückbaupflichten, Kündigungsfristen oder einer Insolvenz klärt ein Anwalt oder Steuerberater.

Wann kommt eine Firmenauflösung infrage?

Meist stehen drei Anlässe dahinter: die Geschäftsaufgabe zum Ruhestand, ein Umzug in neue Räume oder eine Nachfolge, bei der die alte Einrichtung nicht übernommen wird. In jedem Fall muss ein Gewerbeobjekt vollständig geräumt und an Vermieter oder Eigentümer zurückgegeben werden.

Ob Büro, Praxis, Ladenlokal, Lager oder Gastronomie: Das Prinzip der Firmenauflösung bleibt gleich, nur Ausstattung und Fristen unterscheiden sich. Sensible Unterlagen und Datenträger nehmen Sie vor der Räumung selbst heraus, damit nichts Vertrauliches in fremde Hände gerät.

Wie läuft die Räumung Schritt für Schritt ab?

  1. Kostenlose Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, nehmen die Ausstattung auf und klären, bis wann das Objekt frei sein muss. Aus dem Umfang ergibt sich alles Weitere.
  2. Angebot und Ankauf. Was sich weiterverwenden lässt, kaufen wir an. Möbel, Technik und Einrichtung müssen Sie nicht selbst verkaufen. Mehr dazu steht bei unserem Ankauf.
  3. Terminplanung nach Ihren Fristen. Wir planen rückwärts vom Übergabetermin und legen die Räumungstage so, dass Betrieb und Nachbarn möglichst wenig gestört werden, auf Wunsch abends oder am Wochenende.
  4. Räumung und Demontage. Möbel, Regale, Technik und Einbauten bauen wir ab und tragen sie heraus. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts schwer heben.
  5. Sortenreine Entsorgung. Was übrig bleibt, trennen wir nach Materialien und entsorgen es ordnungsgemäß, so wie bei jeder Entrümpelung.
  6. Besenreine Übergabe. Zum vereinbarten Termin übergeben wir das leere, gefegte Objekt an Vermieter oder Eigentümer.

Was gehört bei welchem Gewerbeobjekt zur Räumung?

Jede Objektart bringt eine andere Ausstattung mit. Diese Übersicht zeigt, woran bei Büro, Praxis, Lager und Gastronomie zu denken ist.

ObjektartTypische AusstattungHäufig zu beachten
BüroSchreibtische, Rollcontainer, Aktenregale, Bildschirme, BürostühleUnterlagen und Datenträger vorab selbst entnehmen
PraxisBehandlungsliegen, Wartezimmermöbel, Schränke, Geräte, EmpfangGeräte gesondert planen, Anmeldung leerräumen
LagerPalettenregale, Restbestände, Verpackungsreste, BetriebsmittelReststoffe sortenrein trennen, Ladezone freihalten
GastronomieKüchentechnik, Theke, Bestuhlung, Kühlgeräte, EinbautenKühl- und Küchentechnik fachgerecht abbauen und entsorgen

Was passiert mit Möbeln, Technik und Ausstattung?

Nicht alles gehört in den Container. Gut erhaltene Büromöbel, Ladeneinrichtung, Küchentechnik oder Werkstattausstattung lassen sich oft weiterverwenden. Deshalb sichten wir das Inventar bei der Besichtigung und kaufen an, was Wert hat.

Alles Übrige entsorgen wir sortenrein. So verlassen weniger Möbel und Geräte funktionsfähig das Haus und weniger landet im Abfall. Was genau wir ankaufen, steht auf der Seite zum Ankauf.

Wie übergeben wir das Objekt an Vermieter oder Eigentümer?

Besenrein heißt bei uns: geräumt, gefegt, frei von Inventar und Abfall. Für viele Gewerbemietverträge reicht das als Rückgabezustand.

Wo mehr gefordert ist, entfernen wir auf Wunsch auch Bodenbeläge, Werbeanlagen, Trennwände oder Einbauten, damit das Objekt im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeht. Was Ihr Mietvertrag beim Rückbau verlangt, sollten Sie vorher prüfen, im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe, damit die Übergabe reibungslos läuft.

Wie stimmen wir die Räumung mit Ihren Fristen ab?

Bei einer Geschäftsauflösung steht meist ein festes Datum fest, an dem die Schlüssel zurückgehen. Von diesem Termin aus planen wir rückwärts: erst die Übergabe, davor die Räumung, davor Besichtigung und Angebot. So bleibt Luft, wenn zwischendurch etwas dazwischenkommt.

Läuft der Betrieb bis zuletzt weiter, räumen wir in Etappen oder außerhalb der Öffnungszeiten. Wenn Sie Ihren Fall mit uns durchgehen möchten: Termin anfragen. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.